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Just Battery Technology UG in Heek

Warum die JuBaTec UG aus dem Geschäft der Smartphone-Akkus aussteigt

Die Debatte um länger haltbare Smartphones begann erneut 2017 mit der Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie. Das Parlament beabsichtigte den Mindeststandard für die Haltbarkeit, unter anderem auch von Computern und Haushaltsgeräten angehen zu wollen. Das Ziel war, mehr zu reparieren und wertvolle Inhaltstoffe zu recyceln, um die Umwelt zu schonen. Ein weiteres Problem war und ist immer noch die sogenannte Obsoleszenz, bei der Unternehmen Schwachstellen in die Produkte einbauen, um die Lebensdauer nach einer bestimmten Zeit zu beenden.

Was steht in den EU-Ökodesign Richtlinien?

In der bereits bestehenden Ökodesign-Richtlinie zur Vorbeugung von Handelshemmnissen und unlauterem Wettbewerb steht, dass alle energieverbrauchsrelevanten Produkte in Zukunft den Ökodesign-Anforderungen entsprechen sollen, zur Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit. Dabei gibt es auch eine Richtlinie die besagt, dass Akkus vom Endverbraucher unkompliziert zu wechseln sein müssen.

Was bedeutet Ökodesign?

  • Bestimmte Produkte müssen die Mindestanforderung bezüglich der Energieeffizienz erfüllen, bevor sie auf den EU-Markt kommen.
  • Hersteller sind zur Verringerung des Energieverbrauchs und negativen Umweltauswirkungen von Produkten verpflichtet.
  • Das Ökodesign wird durch verbindliche Anforderungen und der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten ergänzt. (z. B. alle Haushaltsgeräte, Computer, Heizkessel etc.)
  • Diese Bestimmungen sollen zur Verbesserung der Produktqualität, Umweltschutz sowie Energiekosteneinsparung beitragen.

Welche Forderungen waren 2017 für umweltfreundlichere Produkte geplant?

Es sollten für den Umweltschutz wichtige Aspekte eines Produkts wie Haltbarkeit, Zusammensetzung, Demontage, Reparatur- und Recycelfähigkeit überprüft werden. So sind beispielsweise geschraubte Teile leichter zu reparieren als geklebte. Bei der generellen Ausweitung er EU-Ökodesign-Richtlinien ging es auch um die neuen Mobiltelefone.

Herausnehmbare Akkus bei Smartphones

In der EU kaufen die Verbraucher im Durchschnitt alle zwei Jahre ein neues Smartphone, daher fanden die Abgeordneten, dass es an der Zeit wäre, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Die Idee war, das Design so zu gestalten, dass der Akku leicht herausnehmbar und ersetzbar gemacht wird. Die wertvollen Metalle im Smartphone sind selten und daher eine Wiederverwertung notwendig.

Wertvolle Metalle

Bisher werden nur bis zu 5 % der seltenen Metalle, die bei den Mobiltelefonen in Verwendung kommen, recycelt. Dazu gehören Kobalt, Graphit, Wolfram und Indium, die zu den nicht erneuerbaren Rohstoffen zählen und daher immer seltener verfügbar sind.

Der Entwurf für austauschbare Akkus wurde von der Bundesregierung abgelehnt

Noch vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für fest verbaute Akkus in Aussicht gestellt. Der Beschluss, dass Smartphone-Hersteller dazu verpflichtet würden, die Handys so zu verbauen, sodass die Akkus austauschbar sind, wurde von der Regierung letzthin gekippt.

Da wir von JuBaTec die Produktion von fest verbauten Akkus nicht unterstützen wollen, steigen wir aus der Produktion von Smartphone-Akkus aus. Dasselbe gilt auch für das E-Bike-Akku-Geschäft, denn wir wollen uns konsequent und ausschließlich um die wechselbaren Akkus unserer Kunden kümmern.

Insgesamt wurden von 26 Forderungen in dem Schreiben and die Bundesregierung 19 abgelehnt. Neben den austauschbaren Akkus sind unter anderem auch die verbesserte Rücknahme von Elektroartikel, die Lagerung von noch funktionierenden Altgeräten und die Bereitstellung von Ersatz-Akkus bis zu 5 Jahren nach dem Kauf abgelehnt worden.

Gründe für das Kippen des Beschlusses

Der Grund für die Ablehnung des Beschlusses war, dass die Anforderungen an das Produkt-Design vom Smartphone-Herstellern und anderen Produzenten von Elektrotechnik, EU-weit geregelt werden müsse. Dafür wäre die Ökodesign-Richtlinie der EU zuständig.

Es besteht zwar seit 2015 eine Verordnung über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Obwohl in den vergangenen Jahren immer mehr Geräte, laut der Bundesregierung, ordnungsgemäß entsorgt würden, sei es zu wenig. Die Sammelmenge sei im Vergleich der wiederverwerteten Menge nicht ausreichend, um das Sammelziel zu erreichen.

Erfüllungsaufwand zu groß?

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, jedoch für die Wirtschaft und die Verwaltung.

  • Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Bestehende Informationspflichten ändern und neu begründen würde Bürokratiekosten hervorrufen.

  • Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Der Entwurf enthalte sowohl neue als auch geänderte Vorgaben in der Verwaltung, die sich als sehr aufwändig gestalten. Der Umstellungsaufwand betreffe die Bundesebene mit dem Umweltbundesamt und die kommunale Ebene. Das alles koste sehr viel Geld und müsse daher rentabel sein.

  • Weitere Kosten

Die Höhe weiterer Kosten könne nicht abgeschätzt werden, denn vieles hänge von Einflussfaktoren u. a. von der Wettbewerbsintensität auf den jeweiligen Märkten ab.

Fazit: Die Veränderungswilligkeit scheitert an einem finanziellen Problem und hilft niemandem, denn der Verbrauch wertvoller Rohstoffe (Metalle) nimmt seinen Lauf, bis keine mehr da sind. Können wir uns diese Entscheidung bei den fortschreitenden Umweltproblemen überhaupt leisten?

Wir sagen nein!

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